T-Rena

Nicht alle Patienten werden während ihrer Zeit in der Rehaklinik völlig austherapiert, manche bedürfen einer weiterführenden Behandlung. Das Nachsorgekonzept T-Rena der Deutschen Rentenversicherung greift in diesem Fall. Der behandelnde Arzt in der Rehaeinrichtung erteilt in diesem Fall die Verordnung für das gerätegestützte Training. Ziel der T-Rena ist eine Stabilisierung der Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Ausdauer sowie die Schmerzreduktion. Hinzu kommt, dass das gesundheitsfördernde Bewegungs- und Sportverhalten durch das regelmäßige Training über einen bestimmten Zeitraum aufrecht erhalten werden kann. T-Rena wird in der Regel verordnet, wenn eine Beeinträchtigung bzw. Funktionseinschränkung am Haltungs- und Bewegungsapparat (zum Beispiel Knie, Rücken, Hüfte) vorliegt. Das Training erfolgt grundsätzlich unter Aufsicht von Fachpersonal, wie Physiotherapeuten oder Sportwissenschaftlern.

Die Nachsorgeleistung muss innerhalb von vier Wochen nach der Reha begonnen werden (spätestens aber nach sechs Wochen). Wer in der Reha-Klinik keine T-Rena-Verordnung bekommt, kann diese bis zu vier Wochen nach Entlassung nachbeantragen! Sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Die Nachsorge umfasst 26 Trainingstermine à 60 Minuten (inkl. einem individuellen Einweisungstrainings). In der Regel wird ein- bis zweimal pro Woche trainiert, es muss allerdings ein Tag Pause zwischen den Einheiten liegen. Bei Krankheit kann ausnahmsweise bis zu vier Wochen pausiert werden. Im Bedarfsfall kann T-Rena um weitere 26 Trainingstermine verlängert werden. Diese Verlängerung greift unter anderem bei Patienten, die ihre 26 Termine innerhalb von sechs Monaten absolvieren.

Zeiten für das T-Rena Training
Montag,       11.00 – 14.00 Uhr

Dienstag, 15.00-18.00 Uhr

Mittwoch,   08.00 – 11.15 Uhr 
Donnerstag, 16.15 – 19.15 Uhr
Freitag,         08.00 – 12.00 Uhr

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Trainer
Ute Levien, Nina Loist